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Bedingungen gültig ab 1. August 2011

 

Ein Abonnement wird für 1 Spielzeit erworben. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 31. März des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich.
KulturKarte und Karten-Sets als Geschenk sind kein Abonnement.
Sie erhalten je nach Länge des Spieljahres maximal 14 Karten, je nach Abonnement alle 2-4 Wochen. Sie sind verpflichtet, die Karten abzunehmen. In Kommission werden Karten zurückgenommen. Die Herabsetzung der Kartenzahl ist zum Ende einer Spielzeit möglich.
Gewünschte Aufführungen oder Termine können nicht garantiert werden.

Die Zuteilung der Plätze erfolgt rotierend. Sie erhalten nach Möglichkeit im regelmäßigen Wechsel Plätze unterschiedlicher Kategorien.

Die Abnahmepflicht kann bei Urlaub oder dringender Verhinderung unterbrochen werden, wenn Sie dies 6 Wochen vorher schriftlich mitteilen.

Der Betrag ist vorab zu überweisen, beim großen Kultur-Abonnement in 2 Teilbeträgen á 135,00 EUR zum 15.09.2011 und 15.01.2012.
Karten werden durch die Post auf Kosten und Gefahr des Empfängers versandt. Bei Kultur-Abonnements und Karten-Sets ist das Porto enthalten.

Die Zahlung erfolgt per Lastschrift oder Überweisung. Offene Beträge sind innerhalb 2 Wochen auszugleichen. Eingehende Zahlungen werden zum Ausgleich der ältesten Forderungen verwandt.

Eine Gewähr für immer nebeneinander liegende Plätze kann nicht übernommen werden.
Rechnungsunterlagen der Theatergemeinde sind 1 Jahr aufzubewahren. Wir speichern Ihre Daten zu Zwecken der elektronischen Datenverarbeitung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Jeder Kunde ist Mitglied und damit berechtigt, bis zum Ende der Spielzeit unsere Leistungen zu nutzen. Die Mitgliedschaft endet bzw. verlängert sich automatisch entsprechend dem erworbenen Angebot.

Bei Abonnements beträgt er 10 Euro je Spielzeit (Jugendliche 5 Euro). Bei den Kultur-Abonnements, Karten-Sets und der KulturKarte ist er bereits enthalten.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gern unsere Satzung zu.